Beschluss:

 

Für die Fläche zwischen Autobahn A3 im Westen, dem bestehenden Gewerbestandort Fuchskuhl im Norden, dem Straßenzug An der Fuchskuhl im Osten und der Reuschenberger Straße im Süden ist ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbauch - BauGB - („Bebauungsplan der Innenentwicklung“) aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück 201, Flur 25, Gemarkung Opladen. Die genaue Abgrenzung ist der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


- einstimmig -