Beschlussentwurf:
1.
Der
Zusammenarbeit mit der Stadt Köln im Bereich der Aufgaben nach dem
Heilpraktikergesetz für die Bereiche Heilpraktiker allgemein und Heilpraktiker
eingeschränkt für Psychotherapie wird zugestimmt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine „öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ über die
Durchführung der Überprüfungen und der Erlaubniserteilung bei
Heilpraktikeranwärtern für die Bereiche Heilpraktiker allgemein und
Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie mit der Stadt Köln auf der
Grundlage der Anlage 1 abzuschließen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Stein
Rh. Ries (FDP) regt an die Gebühren kostendeckend zu kalkulieren, damit keine Entschädigungsleistung seitens der Stadt zu zahlen ist.
(siehe Anlage 1 Seite 3 § 6 Absatz 2 der Vorlage)
Stellungnahme des Fachbereiches Soziales:
Nach Informationen
der Stadt Köln ist es nicht möglich, die bei der Überprüfung und
Erlaubniserstellung anfallenden Kosten gänzlich über das Gebührenaufkommen zu
decken. Derzeit liegt der Kostendeckungsgrad bei ca. 80 %. Eine Erhöhung der
Gebühren und damit eine kostendeckende Bearbeitung ist der Stadt Köln nicht
möglich, da es sich bei den Gebühren um Gebühren nach der Allgemeinen
Verwaltungsgebührenordnung NW handelt und der zulässige Höchstbetrag bereits
ausgeschöpft ist.
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage
- einstimmig -