Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Zusammenarbeit mit der Stadt Köln im Bereich der Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz für die Bereiche Heilpraktiker allgemein und Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie wird zugestimmt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine „öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ über die Durchführung der Überprüfungen und der Erlaubniserteilung bei Heilpraktikeranwärtern für die Bereiche Heilpraktiker allgemein und Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie mit der Stadt Köln auf der Grundlage der Anlage 1 abzuschließen.

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn                               Häusler                                  Stein


 

Rh. Ries (FDP) regt an die Gebühren kostendeckend zu kalkulieren, damit keine Entschädigungsleistung seitens der Stadt zu zahlen ist.

(siehe Anlage 1 Seite 3 § 6 Absatz 2 der Vorlage)

 

Stellungnahme des Fachbereiches Soziales:

Nach Informationen der Stadt Köln ist es nicht möglich, die bei der Überprüfung und Erlaubniserstellung anfallenden Kosten gänzlich über das Gebührenaufkommen zu decken. Derzeit liegt der Kostendeckungsgrad bei ca. 80 %. Eine Erhöhung der Gebühren und damit eine kostendeckende Bearbeitung ist der Stadt Köln nicht möglich, da es sich bei den Gebühren um Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW handelt und der zulässige Höchstbetrag bereits ausgeschöpft ist.

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage

 

- einstimmig -