Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

1.      Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Dem FB 50 werden in der Produktgruppe 0515 Hilfen bei Einkommensdefiziten und Unterstützungsleistungen“ 2.300.000 € zusätzlich bereitgestellt.

 

Deckungsmittel stehen bei der Finanzstelle 0505; Finanzposition 614000 als Mehreinnahmen in entsprechender Höhe zur Verfügung.

 

Leverkusen, 30.11.11

 

gezeichnet:

OB Buchhorn                        Rh. Gietzen                           Rf. Geisel


- einstimmig -