Sitzung: 12.12.2011 RAT/022/2011
Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen
Vorlage: 1132/2011
Somit ergibt sich folgender Gesamtbeschluss:
1. Der von der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch
geplante Ausbau der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Von-Diergardt-Straße 7 wird
im Hinblick auf die Schaffung von 38 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im
Alter von unter 3 Jahren von der Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:
a) Übernahme des 10%igen Trägeranteils
bei einer 90%igen Landesförderung für die 38 neuen u3-Betreuungsplätze in Höhe
von 76.000 €.
b) Übernahme der vom Land NRW nicht
geförderten restlichen Umbaukosten (unter Berücksichtigung einer Eigenleistung
der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch in Höhe von 195.000 €) in Höhe
von 360.000 €.
2. Die Übernahme des Trägeranteils im Rahmen der laufenden
Betriebskostenförderung für die von der Ev. Kirchengemeinde
Leverkusen-Schlebusch neu geschaffenen zwei Betreuungsgruppen durch die Stadt Leverkusen
erfolgt.
3. Die Maßnahme wird wie folgt im investiven
Haushalt 2012 veranschlagt:
Einzahlung: 684.000 €
Auszahlung: 1.120.000 €
Die Investitionsmaßnahme wird 2012 der
Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben
- zugeordnet.
Herr Beigeordneter Adomat erklärt, dass die Bezirksregierung jede U3-Ausbaumaßnahme einzelfallbezogen betrachtet. Im vorliegenden Fall hat die Bezirksregierung die Genehmigung für eine Betriebskostenförderung erteilt.
Frau Bürgermeisterin Lux lässt daraufhin zunächst über die Punkte 1. und 3. des Beschlussentwurfes abstimmen.
Beschluss
1. Der von der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch
geplante Ausbau der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Von-Diergardt-Straße 7 wird
im Hinblick auf die Schaffung von 38 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im
Alter von unter 3 Jahren von der Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:
a) Übernahme des 10%igen
Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die 38 neuen
u3-Betreuungsplätze in Höhe von 76.000 €.
b) Übernahme der vom Land NRW nicht
geförderten restlichen Umbaukosten (unter Berücksichtigung einer Eigenleistung
der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch in Höhe von 195.000 €) in Höhe
von 360.000 €.
3. Die Maßnahme wird wie folgt im investiven
Haushalt 2012 veranschlagt:
Einzahlung: 684.000 €
Auszahlung: 1.120.000 €
Die Investitionsmaßnahme wird 2012 der
Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen
Pflichtaufgaben - zugeordnet.
dafür: 60 (OB, 22 CDU, 15 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 2 Freie Wähler, 3 pro NRW, 3 OP, 1 DIE LINKE, 1 Die PARTEI)
dagegen: 7 (BÜRGERLISTE)
Anschließend lässt Frau Bürgermeisterin Lux über den Punkt 2. des Beschlussentwurfes in der Fassung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses abstimmen.
Beschluss:
2. Die Übernahme des Trägeranteils im Rahmen der laufenden
Betriebskostenförderung für die von der Ev. Kirchengemeinde
Leverkusen-Schlebusch neu geschaffenen zwei Betreuungsgruppen durch die Stadt
Leverkusen erfolgt.
dafür: 44 (OB, 22 CDU, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 2 Freie Wähler, 3 pro NRW, 3 OP, 1 Die PARTEI)
dagegen: 7 (BÜRGERLISTE)
Enth.: 15 (14 SPD, 1 DIE LINKE)