Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass die Gebührenbedarfsberechnung und der Vorschlag zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren auf der Grundlage des von der Geschäftsführung der AVEA GmbH & Co KGG aufgestellten Wirtschaftsplanes 2012 und der damit korrespondierenden preisrechtlichen Entgeltkalkulation 2012 (Vorkalkulation nach LSP) erfolgt.
2. Die Kostenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. (Hinweis auf Anlage 1)
3. Die Satzung wird in der als Anlage 3 beigefügten Satzung beschlossen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Rh. Dr. Becker (OP) bittet um Ausführung zum Begriff „Verbrennungsentgelt“.
Zudem möchte er wissen, ob eine Erhöhung des Verbrennungsentgeltes
möglicherweise durch technische Probleme der Anlage verursacht wurde.
Stellungnahme der AVEA:
Unter
Verbrennungsentgelt wird die Leistung „Entsorgung von Restabfällen im
Müllheizkraftwerk für die Stadt Leverkusen“ verstanden.
Die Entgeltkalkulation
der AVEA stellt eine Prognose für das kommende Jahr dar. Dabei wird von einem
Regelbetrieb
einschließlich
Revisionszeiten ausgegangen.
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage
dafür: 17 (6 CDU, 5
1 FDP, 1 Freie Wähler)
dagegen: 2 (1 FDP, 1 pro NRW)
Enth.: 2 (1 DIE LINKE, 1 OP)