Beschluss:
Im Stadtteil Schlebusch werden die Freiburger Straße und die Ulmer Straße nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde- / Anliegerstraßen gewidmet.
- einstimmig –
Beschluss:
Im Stadtteil Schlebusch werden die Freiburger Straße und die Ulmer Straße nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde- / Anliegerstraßen gewidmet.
- einstimmig –