Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Die Stadt Leverkusen erklärt verbindlich, das im Rahmen der „neuen bahnstadt opladen“ entwickelte Projekt Rad-/Gehwegbrücke Nord innerhalb des durch die Kommunalaufsicht gezogenen Rahmens für die Investitionstätigkeit der Stadt Leverkusen so zu priorisieren, dass der vorgegebene Höchstbetrag der Investitionskredite nicht überschritten wird.
Leverkusen, 23.12.11
gezeichnet:
OB Buchhorn Rh. Paul Hebbel Rh. Pockrand
dafür: 59 (OB, 21 CDU, 14 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 6 BÜRGERLISTE, 5 FDP, 1 Freie Wähler, 3 OP, 1 Die PARTEI)
Enth.: (3 pro NRW, 1 DIE LINKE)