Somit ergibt sich folgender Gesamtbeschluss:

 

1. Der vom Kirchlichen Verbund zum Betrieb evangelischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Kirchenkreis Leverkusen geplante Ausbau der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Alte Landstraße 84 wird im Hinblick auf die Schaffung von 22 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:

 

a)        Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die 22 neuen u3-Betreuungsplätze in Höhe von 44.000 €

 

b)  Bezuschussung der vom Land NRW nicht geförderten restlichen Umbaukosten durch die Stadt Leverkusen in Höhe von 264.000 € (22 u3-Plätze á 12.000 €)

 

2. Die Übernahme des Trägeranteils im Rahmen der laufenden Betriebskostenförderung für die neu geschaffene dritte Betreuungsgruppe in der Gruppenform II durch die Stadt Leverkusen erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung einzuholen.

 

3. Die Maßnahme wird wie folgt im investiven Haushalt 2012 veranschlagt:

 

Einzahlung:      396.000 €

Auszahlung:     704.000 €

 

Die Investitionsmaßnahme wird 2012 der Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben - zugeordnet.


Frau Bürgermeisterin Lux (SPD) beantragt, über die Beschlusspunkte 1 und 3 gemeinsam sowie über Punkt 2 getrennt abstimmen zu lassen.

 

Es erfolgt zunächst die Abstimmung über die Punkte 1 und 3 des Beschlussentwurfes:

 

1. Der vom Kirchlichen Verbund zum Betrieb evangelischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Kirchenkreis Leverkusen geplante Ausbau der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Alte Landstraße 84 wird im Hinblick auf die Schaffung von 22 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:

 

a)        Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die 22 neuen u3-Betreuungsplätze in Höhe von 44.000 €

 

b)  Bezuschussung der vom Land NRW nicht geförderten restlichen Umbaukosten durch die Stadt Leverkusen in Höhe von 264.000 € (22 u3-Plätze á 12.000 €)

 

3. Die Maßnahme wird wie folgt im investiven Haushalt 2012 veranschlagt:

 

Einzahlung:      396.000 €

Auszahlung:     704.000 €

 

Die Investitionsmaßnahme wird 2012 der Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben - zugeordnet.

 

- einstimmig -

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Buchhorn über Punkt 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

dafür:          41  (OB, 22 CDU, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 1 Freie Wähler, 3 pro NRW, 2 OP)

dagegen:     7  (6 BÜRGERLISTE, 1 DIE LINKE)

Enth.:          15  (13 SPD, 1 OP, 1 Die PARTEI)