Nachtrag: 09.02.2012

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den städtischen Vertretern in den Organen der Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS) Weisung, auf die notwendigen Beschlüsse dafür hinzuwirken, dass betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2015 wirksam ausgeschlossen werden. Solange die Beschäftigten der KLS keinen Betriebsrat gewählt haben bzw. die Vertretung ihrer Interessen auf den Betriebsrat der Klinikum gGmbH übertragen haben, kann dies durch eine einseitige Garantie der Geschäfts-führung geschehen. Sobald die organisatorische Frage der betrieblichen Mitbestimmung bei der KLS geregelt ist, soll eine Betriebsvereinbarung o.g. Inhalts geschlossen werden.


dafür:          32  (3 CDU, 12 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 6 BÜRGERLISTE, 3 pro NRW, 1 DIE LINKE)

dagegen:     1  (OP)

Enth.:          29  (OB, 19 CDU, 5 FDP, 1 Freie Wähler, 2 OP, 1 Die PARTEI)