Rh. Paul Hebbel (CDU) fragt an, ob die Untersuchung der Fläche als Kindertagesstätte durchgeführt worden ist. Frau Zlonicky (61) führt dazu aus, dass die Verwaltung bei der Suche nach Kindertagesstättenstandorten vor allem nach Flächen gesucht hat, die nicht zu Lasten des Wohnungsbaus gehen. Die Fläche Heinrich-Lübke-Straße sollte als Pilotprojekt wie zum Beispiel für ein Mehrgenerationenwohnen genutzt werden. Daher wurde sie seiner Zeit nicht mehr weiter geprüft. Aus Sicht des zuständigen Fachbereichs 51 besteht keine Notwendigkeit der Fläche für einen Kindertagesstättenstandort, da der Bedarf für den Bereich Steinbüchel durch die noch zu errichtende Kindertagesstätte „Am Steinberg“ gedeckt ist.
Beschluss:
1.
Dem städtebaulichen Konzept/Vorentwurf des Bebauungsplanes
Nr. 187/III „Heinrich-Lübke-Straße“(Anlage 2) wird in der vorliegenden Fassung
zugestimmt.
2.
Die Öffentlichkeit wird in diesem Projekt frühzeitig an der
Planung beteiligt. Die Beteiligung wird in Form einer Bürgerversammlung unter
Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk III durchgeführt.
Rechtsgrundlage: §
3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB i. d. F. d. B. vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) sowie Ziffer 1.1.2 der vom
Rat am 13.07.87 mit Änderung vom 05.12.94 beschlossenen Richtlinien über das Verfahrens
zur Beteiligung der Bürger an der Planung.
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
dafür: 16 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE,
1 FDP, 1 Freie Wähler, 1 OP)
dagegen: 1 (pro NRW)