Beschluss:
Instandhaltungsaufwendungen
werden im Haushaltsbegleitbeschluss vom März 2010 ausdrücklich als begründete
Ausnahme bei der Ermächtigungsübertragung von konsumtiven Aufwendungen
klassifiziert und werden deshalb ab dem Haushalt 2013 so behandelt.
Da es sich überwiegend um Baumittel handelt, die hier betroffen sind, wird ab
2012 von der Verwaltung eingefordert, dass jeweils zum 30.6. und zum 30.09.
eines jeden Jahres berichtet wird, welche Aufwendungen/liquiden Mittel nach den
Erkenntnissen des Berichtszeitpunkts bis dahin entstanden bzw. kassenwirksam
abgeflossen sind.
Als zweiter Schritt ist auf dieser Basis eine Prognose bis Ende des Jahres zu erstellen. Dieses unterjährige Controlling dient der Vorbereitung der exakten Jahresabschlussplanung und ist für die politischen Gremien eine wichtige Steuerungsinformation, z. B. in Bezug auf sachgerechte Haushaltsansätze der Folgejahre.
- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -