Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Instandhaltungsaufwendungen werden im Haushaltsbegleitbeschluss vom März 2010 ausdrücklich als begründete Ausnahme bei der Ermächtigungsübertragung von konsumtiven Aufwendungen klassifiziert und werden deshalb ab dem Haushalt 2013 so behandelt.
Da es sich überwiegend um Baumittel handelt, die hier betroffen sind, wird ab 2012 von der Verwaltung eingefordert, dass jeweils zum 30.6. und zum 30.09. eines jeden Jahres berichtet wird, welche Aufwendungen/liquiden Mittel nach den Erkenntnissen des Berichtszeitpunkts bis dahin entstanden bzw. kassenwirksam abgeflossen sind.

 

Als zweiter Schritt ist auf dieser Basis eine Prognose bis Ende des Jahres zu erstellen. Dieses unterjährige Controlling dient der Vorbereitung der exakten Jahresabschlussplanung und ist für die politischen Gremien eine wichtige Steuerungsinformation, z. B. in Bezug auf sachgerechte Haushaltsansätze der Folgejahre.


- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -