Nachtrag: 22.03.2012

Beschluss:

 

Vorbehaltlich einer Klärung mit dem VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) über eine nachträgliche Verrechnung, der durch die Stadt vorgestreckten Mittel für die Ausgabe des Sozialtickets, und einer Freigabe dieses Verfahrens durch die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln, beschließt der Rat  der Stadt Leverkusen, das Sozialticket weiterhin auszugeben. Insofern tritt die Stadt Leverkusen vorerst in Vorleistung. Nach Wahl einer neuen Landesregierung nimmt die Stadt Leverkusen unmittelbar Kontakt mit dieser auf, um eine Positionierung hinsichtlich der weiteren Aufrechterhaltung des Sozialtickets einzuholen.


Herr Oberbürgermeister Buchhorn weist darauf hin, dass bei einer kompensatorischen Übernahme der vom Land geplanten Zuwendungen, wie im Beschlussentwurf des Antrages 1462/2012 formuliert, möglicherweise eine freiwillige Ausgabe vorliege. Bei einem entsprechenden Beschluss werde er seine Beanstandungspflicht prüfen lassen.

 

Rf. Lepsius (SPD) schlägt folgenden Beschlussentwurf für die beiden Anträge basierend auf der Stellungnahme der Verwaltung vor:

 

„Vorbehaltlich einer Klärung mit dem VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) über eine nachträgliche Verrechnung, der durch die Stadt vorgestreckten Mittel für die Ausgabe des Sozialtickets, und einer Freigabe dieses Verfahrens durch die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln, beschließt der Rat  der Stadt Leverkusen, das Sozialticket weiterhin auszugeben. Insofern tritt die Stadt Leverkusen vorerst in Vorleistung. Nach Wahl einer neuen Landesregierung nimmt die Stadt Leverkusen unmittelbar Kontakt mit dieser auf, um eine Positionierung hinsichtlich der weiteren Aufrechterhaltung des Sozialtickets einzuholen.“

 

Anschließend lässt Oberbürgermeister Buchhorn über diesen Beschlussentwurf abstimmen.


dafür:          60  (OB, 20 CDU, 13 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 7 BÜRGERLISTE, 5 FDP, 2 Freie Wähler, 3 OP, 1 DIE LINKE, 1 LEV PARTEI)

Enth.:            2  (pro NRW)