Beschluss:
Der nachfolgende Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.
Die drei als Naturdenkmal Nr. 2.3-45 und 2.3-46 (2 Bäume) im Landschaftsplan festgesetzten Bäume werden aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Vogelschutzes sofort gefällt.
Leverkusen, den 26.03.12
gezeichnet:
Gietzen Pockrand
Bezirksvorsteher stellv. Bezirksvorsteher
- einstimmig -