Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

 

Der nachfolgende Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO  NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.

 

Die drei als Naturdenkmal Nr. 2.3-45 und 2.3-46 (2 Bäume) im Landschaftsplan festgesetzten Bäume werden aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Vogelschutzes sofort gefällt.

 

Leverkusen, den 26.03.12

 

gezeichnet:

 

Gietzen                                                                     Pockrand

Bezirksvorsteher                                                     stellv. Bezirksvorsteher

 

- einstimmig -