Herr Schmitz (Freie Wähler) bittet um Überprüfung, ob im Einsatzfall der Begegnungsverkehr mit Einsatzfahrzeugen und Bussen auf der Straße Am Steinberg zu Problemen führen kann.

 

Herr Unbehaun (61) entgegnet, dass es laut Verkehrsgutachten keine Probleme gibt.

Dieses Thema wird aber noch einmal mit der Feuerwehr erörtert.

 

 

Beschluss:

 

1. Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“ wird zugestimmt (erneuter Aufstellungsbeschluss).

 

2. Für das Plangebiet Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB aufzustellen. Dieser erfasst den Bereich östlich der Straße Am Steinberg, südlich des Reitweges, nördlich der vorhandenen Bebauung Am Steinberg sowie westlich der Bebauung Alt Steinbücheler Weg.

 

3. Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes 183/III (Varianten 1 - 2) in der vorliegenden Fassung zu.

 

4. Für den Bereich ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerversammlung unter dem Vorsitz des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk III durchzuführen (Ziffer 1.1.2 der vom Rat am 13.07.1987 mit Änderung vom 05.12.1994 beschlossenen Richtlinien des Verfahrens zur Beteiligung der Bürger an der Planung).

 

Rechtsgrundlagen: § 2 und § 3 Abs.1 Baugesetzbuch - BauGB

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 


- einstimmig -