Beschluss:
Für das grob umschriebene Gebiet östlich der Merziger Straße, südlich der Mettlacher Straße, nördlich der Saarbrücker Straße sowie westlich der St. Ingberter Straße ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB in
Verbindung mit § 13 a BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung III.
- einstimmig -