Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Die Sanierungsmaßnahmen werden auf die Dachbereiche im Nord- und Südtrakt ausgedehnt.

Die Abhangdecken im Nordtrakt werden nach einem Schädlingsbefall (Mäuse) erneuert.

Die entstehenden Kosten werden aus der Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107  gedeckt.

 

Leverkusen, den 19.04.12

 

gezeichnet:

OB Buchhorn                        Rh. Hupperth             Rh. Ippolito


- einstimmig -