Beschlussentwurf:

 

1.   Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Gremien der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum) die Weisung,

 

      a)   dem Erwerb von 50% der Anteile an der

 

                                                                                                                       RNR Fachärzte Leverkusen Medizinische Versorgungszentren GmbH (Fachärzte MVZ)

 

                                          im Wege einer Erhöhung des Stammkapitals von 25.000 € um 25.000 € auf 50.000 € auf Grundlage des als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrages,

 

      b)  der Erhöhung der Kapitalrücklage und damit des Eigenkapitals der Gesellschaft im Wege einer Sacheinlage von ambulanten Fachbereichen durch das Klinikum zu einem Verkehrswert von 133.000 € und  einem Barausgleich in Höhe von 22.000 € auf Grund eines entsprechenden Wertunterschieds zwischen den von dem derzeitigen Alleingesellschafter und künftigen Mitgesellschafter RNR Servimed GmbH bereits eingebrachten Arztpraxen zu einem Verkehrswert von 155.000 €,

 

      vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung zuzustimmen.

      Soweit formelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die den materiellen Gehalt nicht berühren, insbesondere auf Veranlassung der Bezirksregierung oder des Notars erforderlich werden, bedarf es keiner erneuten Weisung.

 

2.   Das Klinikum ist nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Fachärzte MVZ berechtigt, zukünftig Geschäftsanteile an der Fachärzte MVZ zusammen mit der RNR Servimed GmbH zu gleichen Teilen an weitere Ärzte, die ihre Arztpraxen in die Fachärzte MVZ einbringen, zu veräußern. Hierzu ist eine Zustimmung des Aufsichtsrats des Klinikums erforderlich. Der Rat der Stadt ermächtigt die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat des Klinikums zuzustimmen, soweit dadurch die Beteiligungsquote des Klinikums an der Fachärzte MVZ von 26% nicht unterschritten wird.  

 

3.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Köln einzuleiten.

 

4.      Der Rat der Stadt Leverkusen schlägt der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH die Entsendung folgender Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Fachärzte MVZ nach § 113 Abs. 2 GO NRW  i.  V. m. § 10 des Gesellschaftsvertrages vor:

 

1.      Herrn Hans-Peter Zimmermann

2.      _________________________

3.      _________________________

      Mitglied Nr. 1 ist ein Vorschlag der Verwaltung (siehe Punkt 4 der Begründung)

     

      Als Mitglied lfd. Nr.  3 kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW nur der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

 

 

gezeichnet:

 

 

 

Buchhorn                               Häusler


Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage

 

dafür:                16 (6 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS91/DIE GRÜNEN, 2 FDP, 1 Freie

                                Wähler, 1 proNRW)

Enth.:                  3 (2 BÜRGERLISTE, 1 OP)

 

Rh. Ippolito (SPD) hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.