Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Für die Beschaffung der notwendigen Ausstattungen der naturwissenschaftlichen Räume am Werner-Heisenberg-Gymnasium und an der Gesamtschule Schlebusch werden Mittel in Höhe von 524.000 € außerplanmäßig bereitgestellt.
Leverkusen, den 29.05.12
gezeichnet:
Buchhorn Rh. Hupperth Rh. Ippolito
- einstimmig -