Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Für die Beschaffung der notwendigen Ausstattungen der naturwissenschaftlichen Räume am Werner-Heisenberg-Gymnasium und an der Gesamtschule Schlebusch werden Mittel in Höhe von 524.000 € außerplanmäßig bereitgestellt.

 

Leverkusen, den 29.05.12

 

gezeichnet:

Buchhorn                                      Rh. Hupperth                      Rh. Ippolito


- einstimmig -