Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

1. Für eine Teilfläche der Sonderabfalldeponie am Standort des Entsorgungszentrums Bürrig ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 Baugesetzbuch – BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf das Flurstück 155, Flur 21, Gemarkung Bürrig. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 zu entnehmen.

2. Dem Vorentwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

3. Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist aufgrund der Bedeutung für die Bezirke I und II in Form einer Bürgerversammlung unter dem Vorsitz von Herrn Oberbürgermeister Buchhorn durchzuführen.

 

Rechtsgrundlage: § 12 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB sowie Ziffer 1.1.1 der vom Rat am 13.07.87 mit Änderung vom 05.12.94 beschlossenen Richtlinien des Verfahrens zur Beteiligung der Bürger an der Planung.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beitrittsbeschlüsse der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I und II.

 


dafür:                15 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP,

                                   1 Freie Wähler, 1 pro NRW, 1 OP)

Enth.:                                                                                                               2   (BÜRGERLISTE)