Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) moniert, dass hier keine Anwendung des Seveso-II-Richtlinie berücksichtigt wird.

 

Frau Zlonicky (Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht) führt aus, dass das Verfahren mit der Bezirksregierung abgestimmt wurde und die Rechtssprechung der Planung nicht entgegensteht.

 

 

Beschluss:

 

1. Für das grob umschriebene Gebiet am Kurtekottenweg/südlich der Fontanestraße im Stadtteil Wiesdorf ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30  Abs. 1 BauGB aufzustellen.

 

Der Bereich grenzt sich folgendermaßen ab:

  • im Norden durch die südliche Begrenzung der Fontanestraße, der westlichen Grenze der Parzelle 349, der südlichen Grenzen der Parzellen 349 und 350, weiter der westlichen Grenze der Bertha-von-Suttner-Straße (Parzelle 308), sowie der westliche Grenze der Parzelle 212 und im folgenden der südlichen Grenzen der Parzellen 212, 213 und 214,
  • im Osten verläuft die Grenze im Bogen durch die Parzelle 336 bis auf die Begrenzung der Straße „Kurtekottenweg“ (Parzelle 321)
  • im Süden durchquert die Grenze die Straßenfläche der Straße „Kurtekottenweg“ (Parzellen 321 und 347) und verläuft in gerader Linie auf die südöstliche Ecke der Parzelle 12, wobei sie die Parzelle 45 durchschneidet,
  • im Westen verläuft die Grenze an der westlichen Grenze der Parzelle 12, dann weiter parallel zum Kurtekottenweg mit einem Abstand von 4 m zur Straßenbegrenzung durch die Parzelle 45, quert die Parzelle 347 des Kurtekottenweges in senkrechter Linie bis zur südwestlichen Ecke der Parzelle 354 und verläuft entlang deren westlicher Grenze bis zur südlichen Begrenzung der Fontanestraße.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (s. Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

2. Der vom Bau- und Planungsausschuss am 09.05.2011 gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.199/I „Kita Carl-Duisberg Park“ (Vorlage 1019/2011) wird aufgehoben.

 

Rechtsgrundlagen: Die Aufstellung und Beteiligung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren)

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 


dafür:                14 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP,

                                1 Freie Wähler, 1 OP)

Enth.:                3   (2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW)