Herr Molitor (01) weist darauf hin, dass der Bürgerantrag in Bezug auf das Begehren, den Gutachter in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I zu hören, durch die Anhörung in der letzten Sitzung erledigt ist. Nur wenn die Bezirksvertretung wünscht, dass dem Bürgerantrag auch insoweit gefolgt werden sollte, auch dem Rat zu empfehlen, den Gutachter in eine Ratssitzung zu holen, müsste hierüber noch entschieden werden. Diese Notwendigkeit wird in der Bezirksvertretung einvernehmlich nicht gesehen.

 

Der Bürgerantrag wird daher von der Bezirksvertretung für erledigt erklärt.