Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschluss:

 

Für folgende Verkehrsflächen in Leverkusen-Manfort werden Widmungen nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW beschlossen:

 

1.      Moosweg zwischen Brücke Gustav-Heinemann-Straße und Willy-Brandt-Ring, inklusive der Anschlüsse von Post- und Scharnhorststraße als Gemeinde- / Haupterschließungsstraße,

 

2.      die Zufahrt des Moosweges zum Stadion und zur Kleingartenanlage als Gemeinde- / Anliegerstraße,

 

3.      die Verlängerung der Bodelschwinghstraße entlang den Häusern 2a bis 2h als Gemeinde- / Anliegerstraße,

 

4.      den Vorplatz am Bahnhof Schlebusch (inklusive Taxistand, Bike&Ride-Platz, Rampen und Treppenanlage zur Bahnunterführung) als Platz der Gemeinde,

 

5.      den Park- und Ride-Platz gegenüber dem Bahnhof Schlebusch als Platz der Gemeinde,

 

6.      den Abgang vom Moosweg zur Gustav-Heinmann-Straße als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

 

7.      den zum Moosweg parallel geführten Weg als Gemeindeweg beschränkt auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr

a) zwischen Scharnhorst- und Bodelschwinghstraße

b) zwischen Bodelschwinghstraße und der Zufahrt Moosweg

c) zwischen Zufahrt und Willy-Brandt-Ring.

 

 

dafür:          11  (3 CDU, 3 SPD, 2 BÜRGERLISTE, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 pro NRW)

Enth.:            1  (DIE LINKE)