Unter Berücksichtigung der Verwaltungsstellungnahme wird zum Antrag Nr. 1724/2012 folgender Beschluss gefasst:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Markierung der Alkenrather Straße im Einmündungsbereich zur Gustav-Heinemann-Straße insoweit zu optimieren, dass zukünftig zwei jeweils ca. 75 m lange Linksabbiegespuren vorhanden sein werden. Die Rechtsabbiegerspur wird entsprechend gekürzt. Eine Straßendeckensanierung soll – vorbehaltlich eines noch zu fassenden Beschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III – erst erfolgen, wenn Erfahrungswerte vorliegen.

 

- einstimmig -