Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Im Stadtteil Bergisch-Neukirchen werden gemäß §6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW folgende Widmungen beschlossen:

 

  1. die Straße Pastorskamp als Gemeinde- / Anliegerstraße

 

  1. der Verbindungsweg von Nr. 23 zum Tannenweg als Gemeindeweg beschränkt auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr

 

  1. der Weg von Nr. 37 bis zum Weg unter Punkt 2 als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr

 

  1. die Treppenanlage vom Tannenweg in Richtung Am Plattenbusch als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr

 

  1. der Parkplatz an der Burscheider Straße zwischen Pastorskamp und evgl. Kirche als Platz der Gemeinde

- einstimmig -