Beschluss:
Im Stadtteil Bergisch-Neukirchen werden gemäß §6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW folgende Widmungen beschlossen:
- die Straße Pastorskamp als Gemeinde- / Anliegerstraße
- der Verbindungsweg von Nr. 23 zum Tannenweg als Gemeindeweg beschränkt auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr
- der Weg von Nr. 37 bis zum Weg unter Punkt 2 als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr
- die Treppenanlage vom Tannenweg in Richtung Am Plattenbusch als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr
- der Parkplatz an der Burscheider Straße zwischen Pastorskamp und evgl. Kirche als Platz der Gemeinde
- einstimmig -