Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung die Deutsche Bahn AG zu bitten, in einer 1. Tranche für den aktiven und passiven Lärmschutz folgender Bahnstreckenabschnitte:

 

- Rheindorf bis einschließlich Bürrig

- Schleswig-Holstein-Siedlung

- Küppersteg bis Manfort

- Kalkstraße

- Kunstfeldstraße

- Virchowstraße

- Opladen

 

Fördermittel aus dem Lärmschutzprogramm des Bundes zu beantragen mit dem Ziel, dort kurzfristig und unabhängig von zukünftigen Neubaumaßnahmen zu einer deutlich spürbaren Lärmminderung zu kommen, soweit diese Strecken nicht ohnehin schon für die nächsten Jahre im Lärmschutzprogramm berücksichtigt sind.


Herr Oberbürgermeister Buchhorn erklärt, dass aus der Stellungnahme der Verwaltung hervorgeht, dass für die Stadt als Gebietskörperschaft kein formales Antragsrecht auf Fördermittel besteht, sondern nur für Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen des Bundes.

 

Er werte die vorausgegangene Debatte in den Fachausschüssen und Bezirken so, dass die mehrheitliche politische Absicht besteht, die Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen des Bundes - unterlegt mit den bereits vorberatenen detaillierten streckenbezogenen Forderungen auf zusätzlichen Lärmschutz entlang der Bahnstrecken - konkret aufzufordern, entsprechende Anträge beim Bund zu stellen.

 

Er schlägt deshalb vor, den Antrag insoweit umzuformulieren, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Deutsche Bahn AG zu bitten, für die im Antrag und den Vorberatungen in den Stadtbezirken I und II aufgelisteten Bahnstreckenabschnitte, Fördermittel aus dem Lärmschutzprogramm des Bundes zu beantragen, soweit diese Strecken nicht ohnehin schon für die nächsten Jahre berücksichtigt sind.


- einstimmig -