Rh. Dr. Becker bittet um Auskunft, wie die Finanzierung der nachfolgenden Sanierungsabschnitte (in der finanziellen Größenordnung 6-7 Mio. €) erfolgen soll.
Antwort des Fachbereichs Gebäudewirtschaft:
Die unter Ziffer 2 in der Begründung dargestellten weiteren
Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden des Landrat-Lucas-Gymnasiums sind nicht
Bestandteil des vorliegenden Baubeschlusses, sondern werden in der Vorlage nur
nachrichtlich erwähnt. Für Substanzerhaltung gibt es im Haushalt für das
gesamte Stadtgebiet eine Sammelposition, die 2012 mit rd. 16 Mio. € und 2013
mit rd. 14 Mio. € etatisiert ist.
Da aufgrund dieser
Budgetierung nicht alles, was wünschenswert ist, umgesetzt bzw. finanziert
werden kann, muss die Abarbeitung der in dieser Vorlage dargestellten Maßnahmen
in Abhängigkeit zu anderen städtischen Substanzerhaltungsmaßnahmen eingeordnet
bzw. priorisiert werden. Diese Priorisierung bedeutet nach heutigem Sachstand,
dass erst nach dem Jahr 2016 mit den in der Vorlage nachrichtlich erwähnten
Sanierungsmaßnahmen begonnen werden kann.
Beschlussempfehlung
an den Rat:
Wie Vorlage
- einstimmig -