Rh. Dr. Becker bittet um Auskunft, wie die Finanzierung der nachfolgenden Sanierungsabschnitte (in der finanziellen Größenordnung 6-7 Mio. €) erfolgen soll.

 

Antwort des Fachbereichs Gebäudewirtschaft:

 

Die unter Ziffer 2 in der Begründung dargestellten weiteren Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden des Landrat-Lucas-Gymnasiums sind nicht Bestandteil des vorliegenden Baubeschlusses, sondern werden in der Vorlage nur nachrichtlich erwähnt. Für Substanzerhaltung gibt es im Haushalt für das gesamte Stadtgebiet eine Sammelposition, die 2012 mit rd. 16 Mio. € und 2013 mit rd. 14 Mio. € etatisiert ist. 

 

Da aufgrund dieser Budgetierung nicht alles, was wünschenswert ist, umgesetzt bzw. finanziert werden kann, muss die Abarbeitung der in dieser Vorlage dargestellten Maßnahmen in Abhängigkeit zu anderen städtischen Substanzerhaltungsmaßnahmen eingeordnet bzw. priorisiert werden. Diese Priorisierung bedeutet nach heutigem Sachstand, dass erst nach dem Jahr 2016 mit den in der Vorlage nachrichtlich erwähnten Sanierungsmaßnahmen begonnen werden kann.

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage

 

- einstimmig -