Zu z.d.A. Rat Nr. 15 S. 331 ff.

 

Rh. Dr. Becker stellt die Frage, wie er sich in der Praxis mobile Ausgabestellen für Mittagsverpflegung vorstellen soll.

 

Stellungnahme des Fachbereichs Schulen:

 

Die Verwaltung richtet sich bei der Einrichtung von mobilen Ausgabestellen nach dem Bedarf und den organisatorischen Notwendigkeiten am Standort. In erster Linie werden die Anforderungen an die erforderliche technische Ausstattung durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OGS-Träger formuliert. Damit konnte in den bisherigen Bedarfsfällen eine funktionierende Essensausgabe organisatorisch und technisch sichergestellt werden.

 

 

Zu z.d.A. Rat Nr. 10 vom 23.08.2012

Anfrage vom 28.06.2012

 

Rh. Wolf (Die Unabhängigen) fragt nach, ob sichergestellt werden kann, dass Entschädigungsleistungen – z. B. von Versicherungen – auch im vollen Umfang zur Wiederherstellung des geschädigten Gegenstandes eingesetzt werden können und nicht etwa im allgemeinen Haushalt „verschwinden“.

 

Stellungnahme des Fachbereichs Finanzen:

 

Es besteht kein Automatismus dahingehend, dass Entschädigungszahlungen nur zur Finanzierung des geschädigten Wirtschaftsgutes eingesetzt werden können. Dies ist zwar der Grundsatz, allerdings besteht die fachliche Beurteilung des Geschäftsvorfalls durch den organisatorisch zuständigen Fachbereich im Vordergrund.

 

Sofern z. B. Bäume / Pflanzen durch Dritte beschädigt oder beseitigt werden (z. B. im Rahmen von Leitungsverlegungen) – erfolgen stets Ersatzpflanzungen  und die Kosten hierfür werden dem Verursacher (sofern er bekannt ist bzw. ermittelt werden kann) angelastet.  Aus wirtschaftlichen Gründen wird jedoch nicht in jedem Einzelfall umgehend die Nachpflanzung durchgeführt, sondern es werden häufig mehrere Fälle in einem Auftrag bzw. einer Ausschreibung zusammengefasst. Darüber hinaus müssen natürlich zwingend die Pflanzperioden beachtet werden.

 

Haushaltsmäßig kann nicht jeder Einzelfall abgebildet werden. Entsprechend dem Bruttoprinzip werden Ersatzleistungen von Dritten als Ertrag oder – sofern investiv – als investive Einzahlung verbucht. Der Aufwand bzw. die investive Auszahlung für die Ersatzpflanzung erfolgt aus den Haushaltspositionen „Unterhaltung Grünflächen“ (konsumtiv) bzw. „Ersatzbeschaffungen von Bäumen, Sträuchern u. ä.“  (investiv), aus denen auch die sonstigen Pflanzarbeiten (also außerhalb von „Schadensfällen“) durch 67 bestritten werden.

 

 

 

Rh. Dr. Becker erkundigt sich, wann er mit einer Beantwortung zu seinen am 24.11.2012 an die Verwaltung gerichteten Fragen rechnen kann:

 

"Bilanztechnischer Gewinn" durch Umstruktierung Rheindorfer Kitas und Grundschulen

1. Wie hoch sind die einzelnen (Bilanz-) Buchwerte der zum Verkauf vorgesehenen Schul- und Kita-Grundstücke?

2. Wie hoch sind die Restbuchwerte der zum Abriss vorgesehenen Gebäude der Kita Weichselstraße, der Kita Bodestraße, des Schulgebäudes Masurenstraße und der Sporthalle Masurenstraße zum vorgesehenen Abrisszeitpunkt?

3. Mit welchem Abschreibungszeitraum muss für die vorgesehenen Neubauten "Kita Masurenstraße" bzw. "Sporthalle Netzestraße" gerechnet werden?

4. Wie und zu welchem Betrag errechnet sich daraus der angegebene "bilanztechnische Gewinn", wenn ein Verkaufserlös in Höhe von 4,3 Mio Euro zugrunde gelegt wird?

5. Durch welche "Bilanztechnik" erhöhen die Neubauten "wiederum" das Anlagevermögen der Stadt?

6. Wie lange bleibt ein "bilanztechnischer Gewinn" unter Berücksichtigung von Abschreibungen der Neubauten erhalten?

 

Stellungnahme des Fachbereichs Finanzen:

 

zu1)

Die Buchwerte für Grund und Boden betragen für

-         Masurenstraße         1,5 Mio. €

-         Bodestraße                432 T€

-         Weichselstraße         290 T€

 

Die Frage, ob bei einem Verkauf Gewinne / Verluste gemacht werden und wie hoch diese sind, ist für die Ergebnisrechnung des Haushaltes ohne Bedeutung. Dagegen sind Verkaufserlöse – die einen liquiditätsmäßigen Vorgang darstellen - Einnahme der Investitionsplanung, die zur Refinanzierung von Investitionsausgaben in der investiven Haushaltsplanung etatisiert werden.  

 

zu 2)

Die Buchwerte für Gebäude betragen für

-         Sternenschule Masurenstraße     1,25  Mio. €

-         Kita Bodestraße                                       0,3 T€

-         Kita Weichselstraße                                106 T€

 

Die Sporthalle Masurenstraße ist abgeschrieben.

 

Falls am Bilanzstichtag Teilwertabschreibungen bei nachgewiesener dauerhafter Wertminderung erforderlich sind, sind diese außerhalb der Ergebnisrechnung zu erfassen.  

 

zu 3)

Der nach den Vorschriften des NKF vorgegebene Abschreibungszeitraum beträgt 40 bis 80 Jahre. In Leverkusen werden Neubauten auf die Dauer von bis zu 70 Jahren abgeschrieben, wobei Bauweise und Ausstattungsmerkmale für die letztendliche Abschreibungsdauer ausschlaggebend sind.

 

zu 4)

Ein bilanztechnischer Gewinn ist nach den Vorgaben des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes in der Ergebnisrechnung nicht auszuweisen.

 

zu 5)

Die Aktivierung von Neubauten ist keine Bilanztechnik, sondern entspricht Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Insofern ist das Schaffen von Anlagevermögen im Zeitpunkt der Herstellung / Anschaffung ergebnisneutral. Erst mit Beginn der Abschreibung wirken sich diese und eventuelle Zinsen auf das Ergebnis aus.

 

zu 6)

Die Position Abschreibung eines Gebäudes wird linear auf seine Nutzungsdauer verteilt und mindert das Jahresergebnis anteilig (z. B. bei einer Nutzungsdauer von 70 Jahren = 1/70).