Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Herr Laufs (36) erklärt, dass die im Beschlussentwurf von der Verwaltung vorgeschlagene Variante Nr. 1 so geändert werden sollte, dass die Sperrung der Dhünnstraße nicht im Bereich der Van´t-Hoff-Straße sondern in Höhe der Hausnrn. Dhünnstraße 9-11 erfolgen sollte. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Kindergarten auch von den Eltern aus dem Bereich Kaiserplatz auf kurzem Wege erreicht werden kann und auch der Elektroladen in der Dhünnstraße nicht abgebunden wird.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) beantragt, die Sperrung entsprechend Variante Nr. 2 vorzunehmen, d.h. die Dhünnstraße in Höhe des SPD-Büros abzubinden, damit die Autofahrer über den dortigen Kreisverkehr wieder ungehindert abfahren können, ohne sich in einer Sackgasse festzufahren. Die Sperrung sollte allerdings für die gesamte Weihnachtszeit gelten.

 

Aufgrund der vorgenannten Erläuterungen von Herrn Laufs sollte der Verwaltung allerdings die Freiheit eingeräumt werden, auch bei dieser Variante so flexibel handeln zu können, dass die Probleme für die Andienung des Kindergartens so gering wie möglich gehalten werden. Nach einer ausführlichen Diskussion lässt der Bezirksvorsteher über den Antrag von Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.        Um während der Zeit des Weihnachtsmarktes in Wiesdorf eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs durch die Dhünnstraße zu erreichen, beschließt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Einrichtung der Sperrmaßnahmen entsprechend der in der Begründung der Vorlage dargestellten Variante Nr. 2.

 

2.        Die Verwaltung wird ermächtigt, die beschriebene Variante bei Bedarf anzupassen.

 

3.        Die Sperrung erfolgt in der gesamten Zeit des Weihnachtsmarktes vom 26.11. – 30.12.2012.

 

 

dafür:            8  (4 SPD, 3 BÜRGERLISTE, 1 DIE LINKE)

dagegen:     1  (CDU)

Enth.:            5  (2 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 pro NRW)