Herr Bezirksvorsteher Gietzen eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er verweist auf die allen Mitgliedern zuvor verteilte Arbeitstagesordnung, die Änderungen enthält. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Herr Bezirksvorsteher Gietzen weist zudem darauf hin, dass den Bezirksmitgliedern die Niederschrift über ein gemeinsames Gespräch des Herrn Oberbürgermeister Buchhorn, der Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch (WFG), der Bezirksvertretung III und der Wirtschaftsförderung Leverkusen (WfL) vom 01.10.2012 zum Thema Fußgängerzone Schlebusch soeben zur Kenntnis verteilt wurde. Er erklärt, dass er hierzu unter TOP 22 näher Stellung beziehen wird.