Beschluss: zurückgezogen

Herr Schmitz (Die Unabhängigen) führt aus, dass es sich um eine Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz handelt. Die Forderungen des Antrages wird die Bezirksregierung Köln sowieso im Genehmigungsverfahren prüfen (Verkehrsgutachten,  Emissionsprognose, Schallprognose). Herr Schmitz bittet um Rücknahme des Antrags.

 

Zur Klarstellung erläutert Frau Zlonicky (61) ergänzend das zweistufige Verfahren.

Die Stadt ist für die Änderung des Flächennutzungsplans bzw. Aufstellung des Bebauungsplanes in ihrer Planungshoheit zuständig – hierzu s. Stellungnahme der Verwaltung. Für die konkrete Genehmigung später ist die Bezirksregierung zuständig. Im Übrigen hat Herr Oberbürgermeister Buchhorn diesen Prüfauftrag im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung an die Verwaltung erteilt. Durch die Zweistufigkeit könnte es sein, dass - selbst wenn im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Einhausung nicht erforderlich wäre, die Bezirksregierung diese gleichwohl im Rahmen der konkreten Genehmigung fordern könnte.

 

Danach wird der Antrag von Rh. Quatz (BÜRGERLISTE) zurückgezogen.