Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1. Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

 

2. Der Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.

 

Leverkusen, den 05.11.12

 

gezeichnet:

BM Lux                                              Rh. Ippolito                            Rh. Hupperth

(i. V. des Oberbürgermeisters)


dafür:          52  (OB, 19 CDU, 13 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 3 Die Unabhängigen, 2 OP, 1 LEV PARTEI, Dr. Becker)

dagegen:     7  (BÜRGERLISTE)

Enth.:            3  (pro NRW)

 

Frau Bürgermeisterin Lux übernimmt die Sitzungsleitung.