Beschluss:

 

1. Die Trägerschaft für die von der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) im Rahmen der 2. Tranche neu errichteten Tageseinrichtungen für Kinder wird wie folgt vorgesehen:

 

Tageseinrichtung für Kinder                       Träger­­­­­­­­­ ­­­­­­­­­­­­­­­_________________

Am Steinberg                                               Caritasverband Leverkusen e. V.

Borkumstraße 3                                           Stadt Leverkusen

Burgweg                                                       Kirchlicher Verbund zum Betrieb evangelischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Kirchenkreis Leverkusen

Feldsiefer Weg                                            PariSozial Bergisches Land gGmbH

Kerschensteinerstraße                               Stadt Leverkusen

Kolberger Straße                                        AWO Kita gGmbH Leverkusen

 

2. Die Überlassung der Tageseinrichtungen für Kinder an freie Träger erfolgt auf der Grundlage der Betriebskostenförderung nach den Vorschriften des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz).

 

3. Der von den freien Trägern nach dem Kinderbildungsgesetz zu tragende Trägeranteil wird von der Stadt Leverkusen übernommen, die insoweit eine 100%ige Finanzierung gewährleistet.

 

4. Den freien Trägern wird bei entsprechender Forderung eine Verwaltungskostenpauschale oder ähnliches in Höhe von max. 3 % der Betriebskosten der neuen Tageseinrichtungen für Kinder gewährt.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den freien Trägern die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen zu treffen.


Frau Bürgermeisterin Lux lässt über die Vorlage in der Fassung des Finanzausschusses abstimmen.


dafür:          45  (OB, 15 CDU, 13 SPD, 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 FDP, 2 Die Unabhängigen, 2 pro NRW, 2 OP)

dagegen:     7  (BÜRGERLISTE)

Enth.:            3  (1 DIE LINKE, 1 LEV PARTEI, Dr. Becker)

 

Rh. Paul Hebbel (CDU) hat gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.