Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

An den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR) ergeht bezüglich der bis spätestens 30.11.12 notwendigen Benennung weiterer Fördermaßnahmen zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Leverkusen folgende priorisierte Meldung:

 

1. Ev. Tageseinrichtung für Kinder von-Diergardt-Str. 7a

38 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                684.000 €

 

2. Kath. Tageseinrichtung für Kinder Christus König, Fröbelstraße 3

21 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                226.800 €

 

3. Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Joseph, Kocherstr. 12

16 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                172.800 €

 

4. Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias, Spandauer Str. 20

34 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                612.000 €

 

5. Ev. Tageseinrichtung für Kinder Alte Landstraße 84

22 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                396.000 €

 

6. Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Maria Rosenkranzkönigin     

     12 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                216.000 €.

 

7. Kath. Tageseinrichtung für Kinder Heilig Kreuz, Memelstr. 23,

12 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                 129.600 €

 

Leverkusen, den 07.11.12

 

gezeichnet:

BM Lux                                                   Rh. Ippolito                                          Rh. Hupperth

(i. V. des Oberbürgermeisters)


- einstimmig -