Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
An den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR) ergeht bezüglich der bis spätestens 30.11.12 notwendigen Benennung weiterer Fördermaßnahmen zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Leverkusen folgende priorisierte Meldung:
1. Ev. Tageseinrichtung für Kinder von-Diergardt-Str. 7a
38 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung 684.000 €
2. Kath. Tageseinrichtung für Kinder Christus König, Fröbelstraße 3
21 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung 226.800 €
3. Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Joseph, Kocherstr. 12
16 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung 172.800 €
4. Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias, Spandauer Str. 20
34 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung 612.000 €
5. Ev. Tageseinrichtung für Kinder Alte Landstraße 84
22 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung 396.000 €
6. Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Maria Rosenkranzkönigin
12 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung 216.000 €.
7. Kath. Tageseinrichtung für Kinder Heilig Kreuz, Memelstr. 23,
12 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung 129.600 €
Leverkusen, den 07.11.12
gezeichnet:
BM Lux Rh. Ippolito Rh. Hupperth
(i. V. des Oberbürgermeisters)
- einstimmig -