Beschluss:

 

1. Über die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen der/des

 

A 1:     Stellungnahmen von Herrn Markus Pott vom 26.08.2012

 

Behörde 1:         Stellungnahmen der Technischen Betriebe Leverkusen vom 06.08.2012

Behörde 2:         BUND, NABU, LNU, Schreiben vom 10.08.2012

 

wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung - Anlage 20 zur Niederschrift - entschieden.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungsentscheidungen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 188 B/II „An der Fuchskuhl-SÜD“ zu eigen. Auf die Begründung und Abwägung innerhalb der Vorlage Nr. 1835/2012 wird verwiesen.

 

3. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 188 B/II „An der Fuchskuhl-SÜD“, bestehend aus Planzeichnung (Anlage 21 zur Niederschrift) und Textlichen Festsetzungen (Anlage 22 zur Niederschrift), wird gemäß

-        § 10 Baugesetzbuch - BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)

in Verbindung mit

-        der Baunutzungsverordnung - BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)

und

-        § 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 729),

sowie

-        § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685),

als Satzung beschlossen.

 

4. Die als Anlage 23 zur Niederschrift beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.


dafür:          52  (OB, 17 CDU, 13 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 7 BÜRGERLISTE, 4 FDP, 2 Die Unabhängigen, 1 LEV PARTEI)

dagegen:     1  (Dr. Becker)

Enth.:            2  (1 OP, 1 DIE LINKE)

 

Rh. Pott (OP) hat gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.