Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt zunächst über die Punkte 3 und 4 des Bürgerantrages Nr. 1909/2012 abstimmen.

 

Beschluss:

 

Wie Punkte 3 und 4 des Bürgerantrages

 

dafür:            5  (3 pro NRW, 1 DIE LINKE, 1 LEV PARTEI)

dagegen:   54  (OB, 16 CDU, 14 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 7 BÜRGERLISTE, 5 FDP, 2 Die Unabhängigen, 2 OP)

Enth.:            1  (CDU)

 

Rh. Dr. Becker hat gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt über die Punkte 1, 2, 5 und 6 des Bürgerantrages Nr. 1909/2012 abstimmen.

 

Beschluss:

 

Wie Punkte 1, 2, 5 und 6 des Bürgerantrages

 

dafür:            6  (1 CDU, 3 pro NRW, 1 DIE LINKE, 1 LEV PARTEI)

dagegen:   56  (OB, 17 CDU, 14 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 7 BÜRGERLISTE, 5 FDP, 3 Die Unabhängigen, 2 OP)

 

Mit der bereits zuvor erfolgten Abstimmung zu den Punkten 3 und 4 ist der Bürgerantrag damit abgelehnt.