Rh. Ippolito (SPD) regt an, im Falle einer Bezuschussung von Kindertagesstätten freier Träger mit städtischen Mitteln sicherzustellen, dass es keine Bevorzugungen bei der Aufnahme in diese Kitas gibt. Des Weiteren sollte die Verwendung der Gelder entsprechend durch einen Verwendungsnachweis belegt werden.

 

Rh. Müller (CDU) entgegnet, dass auch die freien Träger an gesetzliche Vorschriften gebunden sind. Die Träger können nicht nach Gutdünken oder gar willkürlich über die Aufnahme in die Kita entscheiden. Auch besteht hinsichtlich einer sachgerechten Verwendung der Gelder kein Anlass zu Misstrauen. Es müsste ohnehin zunächst rechtlich geprüft werden, ob im Zusammenhang mit einer städt. Bezuschussung bestimmte Bedingungen bzw. Auflagen an freie Träger überhaupt zulässig sind (s. TOP 9.2). Generell ist festzustellen, dass Kitas in freier Trägerschaft für die Stadt stets die kostengünstigste Lösung darstellen.