Im Rahmen dieser Vorlage hat die Verwaltung eine moderate, unter der Inflationsrate liegende Gebührenerhöhung von 1,38 % vorgeschlagen. Rh. Ries (FDP) weist darauf hin, dass durch Einsatz von Teilen des Gebührenüberschusses aus 2011 in die Gebührenbedarfsberechnung 2013 eine Gebührensteigerung hätte vermieden werden können. Um dies zu erreichen, wären rd. 243 T€ des Überschusses 2011 (= 946.548,62 €) einzusetzen. Die Folge wäre, dass ein „geringeres Polster“ für 2014 zur Verfügung stände und insofern vor dem Hintergrund der Zielsetzung einer nachhaltigen, dauerhaften Gebührenkonstanz (ohne große Sprünge) Gestaltungsmöglichkeiten des Rates für nachfolgende Gebührenbedarfsberechnungen eingeschränkt sind.

 

Insofern verbleibt die Verwaltung bei ihrer Empfehlung, den Überschuss 2011 für die Reduzierung der Gebühren 2014 vorzusehen. Nach zwischenzeitlich erfolgter Rücksprache mit Rh. Ries hat er sich diesen Argumenten angeschlossen.

 

 

Rh. Dr. Becker bittet um Mitteilung, warum der Abschlag bei der Eigenkompostierung gegenüber dem bisherigen Betrag sinkt (2012 = 11,49 € und 2013 = 11,30 €).

 

Antwort des Fachbereichs Finanzen:

 

Der Kompostierungsabschlag wird nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes errechnet. Der Kompostierungsabschlag wurde eingeführt um den Regelungen des Landesabfallgesetzes Rechnung zu tragen. Das Landesabfallgesetz führt aus, dass ein Anreiz geschaffen werden muss um Gebühren zu sparen; in Leverkusen eben durch Eigenverwertung.

 

Wie aus der Anlage 1 Blatt 2 der Vorlage R 1934/2012 ersichtlich, beträgt die Ermäßigung 14 % der Kosten für Restmüll. Festgelegt wurde dieser Prozentanteil seinerzeit in dem Gutachten von Prof. Scheffold zum Gebührensystem

( Landesabfallgesetz- Abfallwirtschaftskonzept ).

 

Wenn sich also der Gebührensatz für Restmüll ändert, ändert sich automatisch der Gebührensatz für die Eigenkompostierung. In einer späteren IST Abrechnung kommt ein eventueller Überschuss dem Gebührenzahler wieder zu Gute.

 

Seit Jahren erfolgt eine derartige Handhabung und war nie strittig bzw. Gegenstand von Klagen gegen Gebührenbescheide.

 

Die Ausschussmitglieder vertagen die Vorlage einstimmig in den Rat am 10.12.12.