Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, die Obere Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes als Gemeinde- / Anliegerstraße zu widmen. Gleichfalls werden die beiden Verbindungswege zur Talstraße und zur Rennbaumstraße beschränkt auf den Fußgängerverkehr gewidmet.


- einstimmig -