Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, die Obere Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes als Gemeinde- / Anliegerstraße zu widmen. Gleichfalls werden die beiden Verbindungswege zur Talstraße und zur Rennbaumstraße beschränkt auf den Fußgängerverkehr gewidmet.
- einstimmig -