Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

 

1. Für das am 01.08.2013 beginnende Kindergartenjahr 2013/2014 werden entsprechend der Anlage 1 die aufgezeigten Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.

 

2. Sollten sich im Einzelfall noch kleinere Veränderungen bis zum abschließenden Meldetermin 15.03.2013 beim Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR), ergeben, wird der Jugendhilfeplaner beauftragt, die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2013/2014 entsprechend fortzuschreiben. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung bedürfen weiterhin einer Beschlussvorlage oder ggf. eines Dringlichkeitsbeschlusses.

 

3. Die Endfassung der Übersicht nach Anlage 1 ist den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach dem 15.03.2013 zur Kenntnis zu bringen.


- einstimmig -