Der stv. Bezirksvorsteher, Rh. Pockrand, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er verweist auf die allen Mitgliedern zuvor verteilte Arbeitstagesordnung, die Änderungen enthält. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Rh. Pockrand weist zum Tagesordnungspunkt 10 – „Einrichtung eines Parkstreifens auf der Tempelhofer Straße auf der Rasenfläche zwischen Fahrbahn und Gehweg, Bürgerantrag vom 15.12.12, Vorlage Nr. 1997/2013“ darauf hin, dass der Bürgerantrag von der Antragstellerin zwischenzeitlich zurückgezogen wurde.

Insofern erübrigt sich eine Beratung, sodass der Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird.