Beschluss: vertagt in Folgegremium

 

Der Ausschuss berät die Anträge gemeinsam. Wegen der großen Gemeinsamkeiten der Anträge ist der Ausschuss nach ausführlicher Beratung der Auffassung, dass die Antragsteller bis zur Ratssitzung noch zu einem gemeinsamen Antrag kommen könnten.

Über diesen Vorschlag (nicht über die einzelnen Anträge) wird abgestimmt:

 

 


- einstimmig -