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Der
Ausschuss berät die Anträge gemeinsam. Wegen der großen Gemeinsamkeiten der
Anträge ist der Ausschuss nach ausführlicher Beratung der Auffassung, dass
die Antragsteller bis zur Ratssitzung noch zu einem gemeinsamen Antrag kommen
könnten. Über
diesen Vorschlag (nicht über die einzelnen Anträge) wird abgestimmt: |
- einstimmig -