Beschluss

 

In Leverkusen-Küppersteg ist für das grob umschriebene Gebiet „Alte Landstraße/Starenweg“, das in etwa wie folgt begrenzt wird

  • im Norden durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie des Mühlenweges,
  • im Osten durch die östliche Begrenzungslinie der Gisbert-Cremer-Straße und
  • im Westen durch die Alte Landstraße und durch die westliche Grenze der bestehenden gewerblichen Parzellen entlang der Alten Landstraße

ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlagen:

Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB (Beschleunigtes Verfahren).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


- einstimmig -