Beschluss
1. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. V 19/II „Supermarkt Bergisch Neukirchen“ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
2. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung einschließlich des Umweltberichts für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
dafür: 14 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP,
1 Die Unabhängigen, 1 pro NRW)
dagegen: 1 (OP)
Enth.: 2 (BÜRGERLISTE)