Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt dem Antrag der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Pott zur Widmung der Stichstraße nach § 6 Straßen- und Wegegesetz als sonstige öffentliche Straße zu und ermächtigt die Stadtverwaltung, bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Widmung durchzuführen.


Auf Nachfrage von Herrn Quatz (BÜRGERLISTE) gibt Herr Molitor (01) zu Protokoll, dass eine Verpflichtung zum Lärmschutz besteht und diese zusammen mit den übrigen Verpflichtungen zur Straßenbaulast (Unterhaltung, Verkehrssicherungspflicht) in einem notariellen Vertrag abgesichert werden.

 

Herr Bezirksvorsteher Schiefer lässt über die Vorlage Nr. 1993/2013 abstimmen.


dafür:          13  (4 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW, 1 Die Unabhängigen)

Enth.:            1  (OP)

 

Rh. Pott (OP) hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.