Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, die Straßen Am Hühnerberg und Am Weidenbusch gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde- / Anliegerstraße zu widmen.
Der Verbindungsweg von der Straße Am Hühnerberg entlang dem privaten Garagenhof in Richtung Grünanlage am Freibad Talstraße, sowie der Verbindungsweg zur Kreuzung Pommern-/Lützenkirchener Straße werden auf den Fußgängerverkehr beschränkt gewidmet.
- einstimmig –
Herr Bezirksvorsteher Schiefer unterbricht die Sitzung für eine kurze Pause und gibt anschließend die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Bezirksvorsteher, Herrn Schröder, ab.