Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung von 17 Bäumen und Totholzbeseitigungen/Baumpflegemaßnahmen auf dem Friedhof Scherfenbrand im Gesamtauftragswert von 61.882,43 € wird zugestimmt.

 

Leverkusen, den 13.02.13

 

gezeichnet:

Pockrand                                                                  Saal

stellv. Bezirksvorsteher                                           Mitglied


- einstimmig -