Beschluss: einstimmig beschlossen

Auf verschiedene Anfragen erläutert Herr Stk Häusler (Dezernat II) das Folgende:

 

§         Die Gleichzeitigkeit zweier Jahrgänge (G 8 und G 9) in der Oberstufe der Gymnasien und der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in 2013 haben im Rahmen der Auswahlverfahren für die Ausbildung in den Verwaltungsberufen keinen Niederschlag bei der Stadtverwaltung Leverkusen gefunden. Wie im Jahr 2012, sind auch für die Ausbildung 2013 rund 300 Bewerbungen eingegangen. Das Angebot zu besetzender Ausbildungsstellen trifft demnach auf keine erhöhte Nachfrage aus der Bewerberlandschaft.

 

§         Die Auswahlverfahren für die Ausbildung in den Verwaltungsberufen sind sehr weit fortgeschritten. Alle schriftlichen Eignungstests und alle persönlichen Vorstellungsgespräche haben bereits stattgefunden.

 

§         Die Anzahl der Ausbildungsplätze orientiert sich an der jährlich vorzunehmenden Personalbedarfsberechnung. Die Prognosewerte müssen jedoch mit der tatsächlichen Umsetzbarkeit in Einklang gebracht werden. Innerhalb der Stadt Leverkusen stehen definierte und damit begrenzte Ausbildungskapazitäten zur Verfügung. Die Begrenzung ist in mehrfacher Hinsicht vorhanden:

  Verfügbarkeit von Raumkapazitäten und tatsächlichen Büroarbeitsplätzen;

  Verfügbarkeit von Ausbildungsbeauftragten und der professionellen Wahrnehmung von Ausbildungsaufgaben im Kontext der zeitlichen Verfügbarkeit und Aufgabenverdichtung;

  Verfügbarkeit der Einsatzorte/Fachbereiche für den Bachelor Studiengang. Im neu akkreditierten Studiengang ist das Absolvieren von Praxismodulen, einschließlich einer Praxisprüfung, notwendig. Nicht alle Fachbereiche der Stadt Leverkusen erfüllen die Maßgaben eines solchen Praxismoduls.

 

Alle Rahmenbedingungen bewertend, ist für das Ausbildungskontingent 2013 demzufolge die Entscheidung getroffen worden, insgesamt 13 Ausbildungsstellen anzubieten.

 

§         Basierend auf der Beschlusslage zur Vorlage Nr. 0600/2010 vom 04.10.2010 wurde ein maximales Ausbildungskontingent von 15 Plätzen festgelegt. Bei der Auswahl der Bewerber hat die Stadt Leverkusen jedoch auch Zulassungskriterien aufgestellt, die eine solide Selektion im Rahmen der Besten-Auslese ermöglichen. Auch deswegen ist das oberste Leitziel nicht nur, die Ausbildungsplätze zu besetzen, sondern eine Besetzung dergestalt vorzunehmen, dass höchstwahrscheinlich eine gute Ausbildung bei der Stadt absolviert und dem geforderten Leistungswunsch der Stadt entsprochen werden kann.

 

§         Die jüngste Nachricht der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV NRW) ist mit einem Appell an alle Gebietskörperschaften verknüpft, die Anmeldezahlen für die Studierenden zu senken. Die Auslastung der FHöV NRW ist aktuell weit überschritten, so dass die räumlichen Möglichkeiten der Unterbringung von angemessenen Kursgrößen an ihre Grenzen kommen und die Verfügbarkeit von Lehrbeauftragten einen kritischen Punkt erreicht.

 

§         Die Bemühungen der Haushaltskonsolidierung schließen die Stabilität bzw. die Absenkung der Personalkosten mit ein. Eine Ausweitung der Ausbildungskapazitäten hätte höhere Ausbildungskosten zur Folge.

 

Rh. Kentrup (CDU) bittet um eine aktuelle Information zu den Leverkusener Töchtern (Wie viele Ausbildungsplätze gibt es dort und in welchen Ausbildungsberufen? Wird eine Übernahme nach der Ausbildung dort angestrebt bzw. besteht eine Chance, auf dem freien Markt nach Ausbildungsende eine Arbeitsstelle zu erhalten?). Herr Stk Häusler sagt dazu eine Stellungnahme der Verwaltung in der Niederschrift zu:

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

s. Anlage zur Niederschrift, TOP 3 (ö)

 

Nach kurzer Diskussion im Ausschuss ergeht die folgende

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag


- einstimmig dafür bei einer Enthaltung (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)