Herr Stadtkämmerer Häusler berichtet, dass mit Verfügung vom 16.04.2013 die Bezirksregierung Köln der Stadt Leverkusen die Genehmigung für den Haushalt 2013 sowie den Haushaltssanierungsplan erteilt hat. Aufgrund der aktuellen Entwicklung bei den Gewerbesteuererträgen, die im TOP-Verteiler-Schreiben vom 11.03.2013 erläutert wurden, besteht die Notwendigkeit ab sofort eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verhängen, die sowohl für den investiven als auch konsumtiven Teil des städtischen Haushalts gilt.

 

Ausgenommen davon sind gesetzliche Pflichtaufgaben, sowie die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Ungeachtet dessen bleibt das Instrument der Wiederbesetzungssperren grundsätzlich erhalten.

 

Des Weiteren können bereits begonnene Maßnahmen des investiven Haushaltes fortgesetzt werden. Auch Zuschüsse an Vereine, Wohlfahrtverbände u. ä. werden aus Gründen des Vertrauensschutzes von der Sperre ausgenommen.

 

Die Freigabe gesperrter Haushaltsmittel kann analog des Verfahrens während der vorläufigen Haushaltsführung mit entsprechender Begründung beim Fachbereich 20 beantragt werden.

 

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass der aktuelle Kassenkreditstand rd. 187 Mio. € beträgt, was gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung von 27 Mio. € entspricht.