Die Niederschriften der 27. öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses werden nach der Mitteilung von Herrn Krampf (SPD) zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Herr Krampf hat angemerkt, dass sein Wortbeitrag zur Vorlage 1942/2012 in der Niederschrift zur 27. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses nicht erwähnt worden ist und dass er diesen der Schriftführung zur Ergänzung des Protokolls per E-Mail zusenden wird.

 

Der ergänzende Wortbeitrag von Herrn Krampf für die Niederschrift zur 27. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses zur Vorlage 1942/2012 zu den Themen Verkehr und Ortsbild lautet wie folgt:

 

Die Verlagerung der Fahrzeugentladung aus dem B-Plan-Gebiet an das neue Betriebsgelände an der Moselstraße löst zwar die aufgezeigte Verkehrsproblematik am Overfeldweg, verlagert das Problem aber letztendlich nur. Die Moselstraße kann mit Lkws nur vom Overfeldweg angefahren werden. Die Ein- bzw. Ausfahrt Moselstraße aus der Richtung Ahrstraße ist für Lkws seinerzeit verboten worden. Zudem besteht auf der Moselstraße ein beidseitiges Halteverbot, um den Busverkehr (Linie 211) aufgrund der geringen Straßenbreite zu gewährleisten. Das bedeutet, dass neben der Fahrzeugentladung auch die Wendemöglichkeit  für Lkws auf dem Betriebsgelände an der Moselstraße sicherzustellen ist. Zusätzlich ist zu gewährleisten, dass die Andienung der Stellplätze auf dem Grünstreifen zu Ausstellungszwecken über das Betriebsgrundstück und nicht über den Bürgersteig erfolgt.

 

Um ein angemessenes Ortsbild wiederherzustellen, sollte eine Alternative zur derzeitigen Sicherung des Betriebsgeländes mit „Natodraht“ gefunden werden. Zudem sind Werbeanlagen bzw. Fahnenmasten entsprechend des Entwurfs zu begrenzen und gegebenenfalls gegenüber dem Bestand zurückzubauen. Diese Punkte sollten dazu beitragen, dem Premiumgedanken dieses Standortes gerecht zu werden.

 

Diese Punkte sollten in der weiteren Verhandlung mit berücksichtigt werden.

 

Frau Zlonicky entgegnet für die Verwaltung, dass nicht alle Fragen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens im Zusammenhang mit der Anlieferung bei Kammann gelöst werden können. Die Gestaltung der Grünfläche und die Anlieferung sind im städtebaulichen Vertrag regelbar. Es existiert ein städtebaulicher Vertrag, mit dem versucht wird, viel zu regeln, unter anderem auch die Grundstücksbegrenzung und die Werbeanlagen.