Beschluss:

 

1.      Der Flächennutzungsplan wird in dem Teilbereich „Am Hofacker“ geändert. Die Wohngebietsdarstellung des grob beschriebenen Gebietes nordwestlich der Straße „Am Hofacker“ wird zukünftig als „Landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 2 der Vorlage zu entnehmen.

 

2.      Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form eines Aushanges im Verwaltungsgebäude Hauptstr. 101 (Elberfelder Haus) für die Dauer eines Monats durchzuführen.

 

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch – BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB sowie Ziffer 1.1.2 der vom Rat am 13.07.87 mit Änderung vom 05.12.94 beschlossenen Richtlinien über das Verfahren zur Beteiligung der Bürger an der Planung.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


dafür:                15 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP,

                                 1 Die Unabhängigen, 1 pro NRW, 1 OP)

Enth.:                  2 (BÜRGERLISTE)